Was die neue Pendlerpauschale 2026 bringt
Pendeln ist Alltag für Millionen Beschäftigte in Deutschland – und wird seit dem 1. Januar 2026 steuerlich besser anerkannt. Mit der reformierten Entfernungspauschale erhalten Pendlerinnen und Pendler nun einheitlich 38 Cent pro Entfernungskilometer – ab dem allerersten Kilometer.
Bislang lag die Pauschale für die ersten 20 Kilometer bei 30 Cent, danach galten 38 Cent. Diese Staffelung entfällt vollständig. Für viele bedeutet das spürbar mehr Werbungskosten – und damit eine geringere Steuerlast.
Kurz beantwortet
- Höhe: 38 Cent pro Entfernungskilometer ab dem 1. Kilometer (vorher 30 Cent für die ersten 20 km).
- Gilt seit: 1. Januar 2026, dauerhaft.
- Wer profitiert: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Arbeitsweg, unabhängig vom Verkehrsmittel.
- Beispiel: Bei 20 km Arbeitsweg ergibt sich für 220 Tage eine Pauschale von 1.672 € statt vorher 1.320 €.
So berechnen Sie Ihre Pauschale 2026
Die Formel ist einfach: Entfernungskilometer × 0,38 € × Arbeitstage = Pendlerpauschale.
- 5 km Arbeitsweg, 220 Tage: 5 × 0,38 € × 220 = 418 € (vorher 330 €)
- 20 km Arbeitsweg, 220 Tage: 20 × 0,38 € × 220 = 1.672 € (vorher 1.320 €)
- 50 km Arbeitsweg, 220 Tage: 50 × 0,38 € × 220 = 4.180 € (vorher 3.892 €)
Wichtig: Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel – Pkw, ÖPNV, Fahrrad oder als Mitfahrer. Auch elektrisch zurückgelegte Strecken werden voll anerkannt.
Was das für Autofahrende bedeutet
Wer mit dem Pkw pendelt, profitiert direkt von höheren Werbungskosten – die laufenden Fahrzeugkosten müssen jedoch weiter selbst getragen werden. Genau hier kann ein Auto-Abo für viele Pendlerinnen und Pendler interessant sein: In der monatlichen Rate sind Versicherung, Wartung, Kfz-Steuer und saisonale Bereifung enthalten – und damit besser planbar als bei Kauf oder klassischem Leasing mit zahlreichen Zusatzkosten.
Wer flexibel bleiben möchte, kann prüfen, ob ein Auto-Abo von movme besser zum eigenen Pendelprofil passt als ein Kauf oder ein langer Leasingvertrag – besonders bei wechselndem Arbeitsweg, neuem Job oder Umzug.
Tipps für die Steuererklärung 2026
- Eindeutige Strecke wählen: Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Route wird nur anerkannt, wenn sie verkehrsgünstiger ist.
- Arbeitstage nachweisen: Tatsächliche Arbeitstage minus Urlaub, Krankheit und Homeoffice ansetzen.
- Mehrere Tätigkeitsstätten: Es zählt der jeweilige Weg pro Tag.
- Höchstgrenze beachten: Maximal 4.500 € pro Jahr ohne Pkw-Nachweis. Wer mit dem eigenen Auto fährt, kann höhere Beträge geltend machen.
FAQ: Häufige Fragen zur Pendlerpauschale 2026
Wann gilt die neue Pauschale erstmals?
Für alle Fahrten ab dem 1. Januar 2026. Sie wirkt sich erstmals in der Steuererklärung für das Jahr 2026 aus.
Gilt sie auch für Homeoffice-Tage?
Nein. Für Homeoffice gibt es die Homeoffice-Pauschale; sie kann zusätzlich angesetzt werden.
Wird die Pauschale automatisch berücksichtigt?
Nur über die jährliche Steuererklärung. Wer Werbungskosten oberhalb des Pauschbetrags von 1.230 € hat, profitiert direkt.
Was gilt für Fahrgemeinschaften?
Jede Person erhält die Pauschale für die Strecke zur Arbeit – auch ohne eigenes Auto.
Können Auto-Abo-Kosten zusätzlich abgesetzt werden?
Die Entfernungspauschale ist eine Abgeltungspauschale und deckt laufende Pkw-Kosten ab. Bei beruflicher Nutzung über den Arbeitsweg hinaus kann ein Steuerberater individuell prüfen, was zusätzlich ansetzbar ist.
Fazit
Die Reform der Pendlerpauschale ist 2026 für viele eine spürbare Entlastung – besonders für Berufspendler mit kurzen Arbeitswegen oder im ländlichen Raum. Wer pendelt, sollte die neue Pauschale ab 2026 voll nutzen.
Bei movme lassen sich passende Fahrzeuge flexibel abonnieren – ohne langfristige Kaufentscheidung und mit transparenten Monatskosten.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium – Steuerliche Änderungen 2026
- ADAC – Pendlerpauschale 2026 berechnen
- Bundesregierung – Steueränderungsgesetz 2026
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Persönliche Steuersituationen sollten mit Steuerberater oder Finanzamt geklärt werden.




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